Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEIN
Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei allen von DICO-POWER gemachten Angeboten, angenommen Verkaufsaufträgen sowie Bestellungen bei Lieferanten. Die enthaltenen Konditionen gelten unabhängig davon ob sie vom Käufer oder Lieferanten schriftlich oder stillschweigend akzeptiert werden oder durch die Annahme der Ware und Bezahlung der entsprechenden Rechnung. Sie gelten auch dann, wenn DICO-POWER nicht explizit anderslautenden Bedingungen des Käufers oder des Lieferanten widerspricht, was somit nicht als Zustimmung verstanden werden darf. Jede Abweichung der vorliegenden Geschäftsbedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und muss von der Geschäftsführung der DICO-POWER unterschrieben werden, bevor sie in Kraft treten kann.
2. ANGEBOTE
Angebote für Distributionsprodukte, die vom Hersteller über DICO-POWER vertrieben werden, sind grundsätzlich dreissig (30) Tage gültig. Alle anderen Produkte, die auf dem offenen Markt beschafft werden müssen, werden nach Verfügbarkeit angeboten - Zwischenverkauf vorbehalten.
3. PREISE
Angebotene Preise können ohne weitere Mitteilung angepasst oder widerrufen werden. Rechnungen für Produkte und Dienstleistungen entsprechen den Nettopreisen auf den Angeboten und enthalten keine MwSt., Zoll- und Einfuhrtaxen oder andere Steuern. Kosten für Transport und Verpackung werden zusätzlich verrechnet. Für EXPORT Kunden wird ausserdem eine Bankgebühr erhoben.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Verkaufsaufträge werden zur Vorauskasse berechnet und erst dann weiter bearbeitet, wenn die Zahlung des Käufers eingegangen ist. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von DICO-POWER
5. ÜBERGANG VON NUTZEN UND RECHT
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für alle Verkäufe EX WORKS Wettingen. (Incoterms 2000)
Nutzen und Recht gehen bei der Annahme der von DICO-POWER gelieferten Ware durch das Transportunternehmen auf den Käufer über. Das Transportunternehmen handelt als Vertretung des Käufers und somit müssen alle Ansprüche für beschädigte Sendungen auch an dieses geltend gemacht werden. Ansprüche gegenüber DICO-POWER für Unterlieferung müssen innert fünf (5) Tagen nach Annahme der Lieferung geltend gemacht werden. DICO-POWER übernimmt keine Verantwortung wegen Verspätung, Beschädigung, Bruch oder Verlust der Ware, nachdem diese in korrekter Weise dem Transportunternehmen übergeben wurde.
6. ANNAHME
Der Käufer muss die Ware innert fünf (5) Tagen nach Erhalt der Sendung annehmen oder zurückweisen. Danach gilt die Ware als angenommen und die Verrechnung durch DICO-POWER als akzeptiert.
7. URSPRUNGSLAND
Wenn nichts anderes vermerkt ist, dürfen keine Angaben in den Papieren oder Unterlagen von DICO-POWER als Hinweis auf Ursprungsland, Hersteller oder Herstelldatum gedeutet werden.
8. GARANTIE
DICO-POWER
sichert zu, dass die hierin unterliegenden Produkte während einer Garantiezeit von einem (1) Jahr nach Herstelldatum einwandfrei funktionieren und den durch DICO-POWER publizierten Spezifikationen entsprechen. Davon ausgeschlossen sind Produkte, die nicht für den vorgesehenen Verwendungszweck benutzt wurden, durch Missbrauch oder falsche Anwendung, (nicht ESD-konforme Lagerung und Verarbeitung eingeschlossen) durch Verlöten und Veränderung am Produkt selbst, zufällig oder wissentlich beschädigt worden sind und die von DICO-POWER vor der Auslieferung an den Käufer nicht unter normalen Bedingungen oder mit vernünftigem Aufwand getestet werden konnten.
Der Entscheid über die endgültige Ursache bei Defekten liegt bei DICO-POWER und die einzige Verbindlichkeit bei Defekten gegenüber dem Käufer liegt beim Ersatz des Produktes oder Gutschrift des Kaufpreises. Dies kann nur geltend gemacht werden wenn 1.) der Käufer DICO-POWER schriftlich, innert fünf (5) Tagen nach Erhalt der Lieferung über den Defekt oder die Nicht-Konformität der gelieferten Waren informiert hat, und 2.) nach schriftlicher Bestätigung durch DICO-POWER, dass die Ware zurück an DICO-POWER geliefert werden darf, wobei die Transportkosten zulasten des Käufer gehen, und 3.) nach Bestätigung durch DICO-POWER, dass die Ware defekt oder nicht konform ist und dies nicht durch unsachgemässen Gebrauch, Reparatur, Installation, Test oder durch missbräuchliche Verwendung oder falsche Anwendung des Käufers entstanden ist.
In keinem Fall dürfen Waren ohne vorherige Einwilligung von DICO-POWER zurückgesandt werden, bevor DICO-POWER dem Käufer eine RMA (Returned Merchandise Authorization) Nummer angegeben hat. Weitergehende Garantieverpflichtungen dürfen ausdrücklich nur von DICO-POWER gemacht werden und sind nicht gebunden an die weitere Verwendung gelieferter Produkte in Verbindung mit Gebrauch, Installation oder Weiterverkauf durch den Käufer. DICO-POWER kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, gleichgültig ob diese durch das von DICO-POWER gelieferte Produkt oder die daraus entstehenden Produkte des Käufers entstehen. Dies gilt auch für zufällig oder resultierende Schäden, bei missbräuchlicher Verwendung oder für Kulanz oder Image-Verlust.
9 GARANTIE AUSSCHLUSS
Alle Produkte die nicht direkt bei den durch DICO-POWER repräsentierten Herstellern erhältlich sind und deshalb auf dem offenen Markt beschafft werden müssen, sind von jeglichen Garantieleistungen ausgeschlossen, da die Herkunft nicht bis zum Hersteller zurückverfolgt werden kann. Solche Produkte werden auf das alleinige Risiko des Käufers beschafft. DICO-POWER kann nicht für deren Funktion, technische Eigenschaften oder Ausfall während der Verwendung verantwortlich gemacht werden.
10. NCNR VEREINBARUNG
In einigen Fällen werden Produkte nur auf Kundenwunsch hin beschafft oder kundenspezifisch hergestellt und können somit nicht für andere Kunden oder Verwendungszwecke eingesetzt werden. DICO-POWER behält sich das Recht vor, Aufträge für solche Produkte nur unter Einbezug einer „NCNR“- Klausel anzunehmen, die für die betroffenen Produkte gilt. „NCNR“ (non-cancellable, non-returnable) ist gleichbedeutend mit „nicht stornierbar, nicht rückgabeberechtigt“ und bedeutet, dass Aufträge und Produkte, die unter diese Klausel fallen, nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch DICO-POWER weder storniert noch geändert werden können, einschliesslich derjenigen Produkte, die beim Käufer im Test oder seiner Anwendung versagen, nicht den technischen Spezifikationen entsprechen oder nach einer gewissen Zeit ausfallen.
11. TECHNISCHE HINWEISE
Für Produkte die vom Käufer nicht unter den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen eingesetzt werden, erlischt die Garantieleistung. Dies schliesst die sachgemässe Behandlung von statisch sensitiven Bauteilen ein, die ohne verschweisste Verpackung gekauft wurden. Solche Bauteile müssen vor der weiteren Verwendung nach den Herstellerangaben getrocknet und behandelt werden. Wird dies nicht beachtet, entfallen die Garantieleistungen ebenfalls. Technische Auskünfte durch DICO-POWER dürfen nicht als Gewährleistung verstanden werden, weder für von den Herstellerangaben abweichenden Spezifikationen oder zu den technischen Eigenschaften oder zum Verwendungszweck der Produkte.
12. EVENTUALITÄTEN
Alle Aufträge werden nach chronologischem Auftragseingang bearbeitet. DICO-POWER ist bestrebt diese Aufträge termingerecht herzustellen und auszuliefern, kann jedoch nicht für Terminverschiebungen verantwortlich gemacht werden, die durch Unterlieferanten oder nicht kontrollierbare, unvorhergesehene Umstände verursacht werden. Beispiele hierbei sind kriegerische Aktivitäten, Umweltkatastrophen, Feuer, Unwetter, Unfälle, Streik, Treibstoffmangel, sowie nicht termingerechte Lieferung der Unterlieferanten, Qualität, Menge oder technische Eigenschaften der angelieferten Rohmaterialien.
13. STORNIERUNG, ÄNDERUNG, VERSCHIEBUNG VON AUFTRÄGEN
Bei DICO-POWER platzierte Aufträge können gemäss Gesetzt innert fünf (5) Tagen storniert werden.
Nach diesem Zeitpunkt ist ein Storno oder eine Änderung der Bestellung nicht mehr möglich und der Auftrag wird zum vollumfänglichen Preis verrechnet. Zusätzliche Kosten, die bei der Stornierung oder der Auftragsänderung entstehen, werden dem Käufer ebenfalls vollumfänglich verrechnet.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung von DICO-POWER bei Verletzung der vorliegenden Geschäftsbedingungen beschränkt sich im Maximum auf die Rückerstattung des Kaufpreises an den Käufer. Keinesfalls wird auf weitergehende Ansprüche wie Kostenerstattung zur Beschaffung von Ersatzlieferungen, Gewinnverlust oder andere Folgeschäden oder Folgekosten eingetreten. Wenn DICO-POWER nur als Händler zwischen Hersteller und Käufer auftritt, kann auf keinen Fall DICO-POWER für Qualität oder Funktion der Produkte oder für Probleme oder Ausfälle, die sich durch die Verwendung ergeben, verantwortlich gemacht werden. Beanstandungen diesbezüglich können ausschliesslich an den Hersteller gerichtet werden.
15. GESETZ UND GERICHTSSTAND
Die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen sind gültig unter den Gesetzen am Domizil der Firma DICO-POWER. Somit unterliegen alle Aufträge und Lieferungen den Bestimmungen nach Schweizer Recht. Gerichtstand ist das Domizil von DICO-POWER in der Schweiz.
16. ÄNDERUNG UND MODIFIKATION
DICO-POWER behält sich vor, die Produkte und deren technischen Spezifikationen jederzeit an den Stand der aktuellen Technik anzupassen und zu ändern, unter dem Gesichtspunkt, dass dies die technischen Eigenschaften der Produkte nicht negativ beeinflusst. Aus solchen Änderungen und Modifikationen erwachsen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferungen oder Rücktritt vom Vertrag oder jegliche andere Ansprüche.
17. FOLGESCHÄDEN
DICO-POWER
kann nicht verantwortlich gemacht werden für Folgeschäden, die aus der direkten oder indirekten Verwendung oder Nutzung der an den Käufer gelieferten Produkte entstehen.
18. RICHTLINIE FÜR KRITISCHE ANWENDUNGEN
Die von DICO-POWER gehandelten Produkte sind für den allgemeinen Gebrauch in Konsumgütern vorgesehen und dürfen nicht in lebenserhaltenden Einrichtungen oder in Anwendungen für die Luft- und Raumfahrt eingesetzt werden. DICO-POWER kann nicht verantwortlich gemacht werden für Folgeschäden, die aus der direkten oder indirekten Verwendung oder Nutzung der verkauften Produkte entstehen.
Dies sind im Besonderen:
Lebenserhaltende Maschinen, Apparate und Einrichtungen die 1.) als Implantat im menschlichen Körper vorgesehen sind, oder 2.) lebenserhaltende Einrichtungen deren Ausfall zu ernst zu nehmenden Verletzungen oder Beeinträchtigungen beim Benutzer oder Patienten führen würden. Kritische Komponenten sind alle Komponenten und Bauteile in einem lebenserhaltenden System, bei deren Ausfall oder Störung anzunehmen ist, dass das lebenserhaltende System wesentlich in seiner Funktion und Sicherheit beeinträchtig wird.
Anwendungen der Luft- und Raumfahrt, die Teil der Anforderungen sind nach Zertifikat Referenz: QD 4.6-40, Sektion 4.15.5.3 und ähnliche.
19. ALLGEMEINE GESETZMÄSSIGKEITEN
Im Falle gerichtlicher Vorgänge hat die obsiegende Partei Anspruch auf eine entsprechende Prozessentschädigung und Rückerstattung der Anwaltskosten. Jede Lieferung an den Käufer muss als eigenständige Transaktion betrachtet werden. Falls der Käufer seinen Pflichten nicht vollständig nachkommt, behält sich DICO-POWER das Recht vor, alle weiteren Lieferungen einzustellen, bis der Käufer alle seine bisherigen Verpflichtungen erfüllt. Dies gilt insbesondere bei Rahmenaufträgen und Teillieferungen, wo die einzelnen Lieferlose nicht vollständig bezahlt worden sind. Die hierinenthaltenenGeschäftsbedingungen regeln die Verträge zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Abmachungen. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen müssen in schriftlicher Form und in beidseitigem Einverständnis erfolgen.
Im Falle dass ein einzelner Punkt dieser hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen Ihre gesetzliche Gültigkeit verliert, sind die anderen Punkte nicht davon betroffen und weiterhin verbindlich.
20. IMPORT / EXPORT
Der Käufer bestätigt, sich bei Exporten an die geltenden Gesetze der Schweiz und des Bestimmungslandes zu halten. Der Käufer versteht auch, dass DICO-POWER den Gesetzen der Schweizer Eidgenossenschaft und Handelskammer unterliegt, die den Export oder Weiterleitung gewisser Produkte in einige Länder einschränken oder verbieten. Der Käufer bestätigt, dass er nicht wissentlich solche Ausfuhren oder Weiterleitungen unterstützt oder ausführt und er garantiert, dass er keine Produkte an Länder oder Parteien verkauft, die unter den geltenden Gesetzen nicht als befugt eingestuft wurden, sensitive oder geheime Produkte oder technische Ausrüstung zu erhalten und dass er Kenntnis über solche Gesetze und Vorschriften hat und diese einhalten wird. Der Käufer soll DICO-POWER schadlos halten und für Ansprüche aufkommen, die DICO-POWER aus der Nichteinhaltung dieser Gesetze durch den Käufer erwachsen. DICO-POWER kann in keinem Fall belangt oder verantwortlich gemacht werden für Schäden, Ansprüche oder allen anderen Verlusten oder Aufwendungen, die durch einen Bruch dieser Geschäftsbedingungen oder die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften durch den Käufer entstanden sind. Dies schliesst Verstösse des Käufers gegen die Gesetze, Vorschriften und Einschränkungen der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend Export von Gütern, Dienstleistungen oder Technologien ein.
21. DATENSCHUTZ
Zur Auftragsabwicklung bei DICO-POWER werden Grundangaben des Käufers, wie Name, Firma und Adresse oder e-Mail Adresse, FAX und Telefonnummer benötigt. Diese Angaben werden zur Kommunikation von DICO-POWER zum Käufer benötigt und helfen mit, den administrativen Aufwand klein zu halten. Falls der Käufer oder Drittpersonen keine weitere Kommunikation oder Informationen von DICO-POWER wünschen, werden diese Aktivitäten umgehend nach Erhalt einer entsprechenden Meldung eingestellt. DICO-POWER wird keine Informationen an Drittpersonen zu Marketingzwecken oder Werbung weitergeben, ausser wenn Drittpersonen diese Informationen zur Auftragsabwicklung benötigen, wie beispielweise Transportunternehmen, die die Anschrift des Käufers zur Auslieferung der Waren benötigen.
Bei Zahlungen des Käufers mittels Kreditkarte bittet DICO-POWER um weitere Angaben, wie Kartennummer, Verfallsdatum oder Sicherheitscode, um die Transaktion abschliessen zu können. Diese Informationen werden zur Weiterbearbeitung durch ein Kreditkarteninstitut oder einer Bank benötigt.
22. INFORMATIONEN ZU WEBLINKS UND ZU ANDEREN GESELLSCHAFTEN
Die Website von DICO-POWER enthält Links und Informationen zu Drittparteien. Diese Links werden nur aus Zweckmässigkeit angegeben und nicht aus uneingeschränkter Zustimmung für deren Inhalt. DICO-POWER ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder die Richtigkeit der Informationen dieser Links und Websites und die Benutzung geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. an>
Gültig ab September 2014
DICO-POWER GmbH